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Nackt in der Öffentlichkeit

**********henWU Paar
542 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Nackt in der Öffentlichkeit
Weil - jetzt wo es wärmer wird - dieses Thema mit schöner Regelmäßigkeit zur Diskussion steht. Wie steht Ihr dazu?

1.) Reizt es Euch, Euch nackt oder zumindest sehr freizügig zu zeigen, oder aber auch Eure Partnerin/Euren Partner?
Wenn ja, ab wann ist es für Euch „zu öffentlich“, in welchem Rahmen fühlt Ihr Euch (noch) wohl?

2.) Wo (oder auch wann) in und um Wien ist es für Euch ok, habt Ihr Euch vielleicht schon gezeigt, andere dabei erlebt?

3.) Seid Ihr auch schon (um einiges weiter) gegangen, als Euch oder den/die Partner(in) nur zu zeigen? Wenn ja, WIE weit?

4.) Und bis wohin würdet Ihr persönlich es anregend finden, ab wann Euch belästigt fühlen, was wäre Euch zuviel?

Zu diesen (und gerne mehr) Fragen ist Eure PERSÖNLICHE Meinung, sind Eure Erfahrungen und Erlebnisse gewünscht bis hin zu Erzählungen und Meinungen, die Ihr von anderen gehört habt und uns mitteilen wollt.

Bitte hier keine Dategesuche. *nein*
Und für Fotos haben wir ein eigenes, wunderbares Fotoalbum hier bei uns in der Gruppe:
Treffpunkt Wien: 💃 Zeigefreudige in der Wiener Öffentlichkeit

Oder wenn es schärfer sein soll:
Treffpunkt Wien: 🔞 Gewagteres aus der Wiener Szene nur Gruppe

Und selbstverständlich setzen ALL diese Fragen Handlungen FERNAB von Kindern und Jugendlichen sowie Schutzbefohlenen voraus, das muss also nicht mehr extra erwähnt werden!!
*nono*

So und nun sind wir gespannt auf Eure
Beiträge! *grins*

*wink*
Euer BDSM Pärchen
*********nger Mann
725 Beiträge
Gruppen-Mod 
Recht und Ordnung...
Weil in diesem Zusammenhang auch immer wieder rechtliche Diskussionen zu diesem Thema aufflammen, an dieser Stelle auch dazu ein paar Worte:
GRUNDSÄTZLICH ist nackt sein außerhalb der eigenen vier Wände und des eigene Zauns NICHT VERBOTEN, WENN da nicht anderen Menschen wären, die sich möglicherweise daran stoßen.
Das nennt man dann "Anstandsverletzung" und das ist (nicht nur) im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz ("Anstandsverletzung und Lärmerregung") verankert.
Dort steht nämlich unter §1, Abs. 1, Zi. 3 wörtlich: "Wer eine Person an einem öffentlichen Ort zu einer Handlung oder Duldung auffordert, die deren sexuelle Sphäre betrifft und von dieser Person unerwünscht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen."

Trotzdem gibt es genug Fälle, wo Nackte in Wien (und natürlich auch Niederösterreich) trotz Anzeige nicht verurteilt oder freigesprochen wurden.
Dafür gab es aber auch Anzeigen solcher Personen wegen Verstoßes gegen eine angebliche Ausweispflicht (die für Österreicher in Österreich nicht gilt, aber beweise, dass Du Österreicher bist wenn Du nackt unterwegs bist... *lach*)

Etwas (aber eben nur etwas) einfacher ist es, wenn das in den eigenen vier Wänden, am Balkon, im eigenen Garten oder im eigenen Auto stattfindet UND trotzdem von anderen gesehen wird, solange dabei keine sexuell orientierten Handlungen erkennbar sind.

Sobald es nämlich mehr ist als nur nur ein nacktes Herumlaufen (also auch ohne dem sprichwörtlichen Ständer) *zwinker* spielt das schnell ins Strafgesetzbuch und ist damit möglicherweise nicht mehr ganz so lustig.
Aber eben nur, wenn es jemanden gibt, der sich daran stößt.

Und das können durchaus auch - wie aktuell in Wien vermehrt üblich - z.B. in der Lobau im Einsatz befindliche Zivilstreifen sein, die (als junges Pärchen getarnt und auch in einem neutralen Fahrzeug) insbesondere auf den Parkplätzen Kontakt zu Männern suchen um diese dann sogar ins Fahrzeug einzuladen oder hinter Büsche um dort (zwar nur) nach dem Landsgesetz und als Verwaltungsdelikt ein Organmandat auszustellen und zu kasssieren...
*aetsch*
***er Mann
2.519 Beiträge
Erstens ist der von Dir zitierte §1 Abs. 1 Z 3 WLSG nicht einschlägig. Dazu musst Du eine Person auffordern, eine Sache zu tun. Wenn Du nackt irgendwo herumläufst, forderst Du niemanden zu einer Handlung auf. Einschlägig ist die Z 1, die aber ein - für eine Rechtsstaat eigentlich unhaltbarer - Gummiparagraf ist.

Zweitens ist das mit den Zivilstreifen in der Lobau, die Männer mit der Aussicht auf unkomplizierten Sex ins Auto locken, eine Legende, die sich leider hartnäckig hält. Polizisten dürfen niemanden zu einer Straftat auffordern. Es ist richtig, dass Zivilstreifen nachts in der Lobau herumkurven, aber deren Aufgabe ist es, so wurde mir von mehreren Stammgästen der Szene bestätigt, ausschließlich, Straftaten zu verhindern, d.h. sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Nötigung, Sachbeschädigung, Raub usw.
Ich kenne niemanden, der tatsächlich wegen Anstandsverletzung bestraft wurde, weil er ein Zivilstreifen-Pärchen angesprochen hätte mit der Frage, ob sie Lust auf Sex haben. Das hört man immer nur von Leuten, die es von Leuten gehört haben, die angeblich jemanden kennen, der wiederum gehört hat, ... *zwinker*.

Dass die nächtliche Outdoor-Sex-Szene in der Lobau nurmehr sporadisch von Frauen und Pärchen besucht wird, hat sicher nicht den Grund, weil sich diese vor der Polizei fürchten, sondern viel mehr damit, dass zu viele Männer dort unterwegs sind, die sich absolut nicht benehmen können.

Ansonsten hast Du nicht unrecht. Öffentliche Nackhtheit kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen. Sogar wenn man einfach durch die Wälder der Lobau streift, was ich öfters tue. Einmal war ich mit einem mir bekannten Pärchen im Bereich der Dechantlacke unterwegs, bei einer Wegkreuzung fangen sie plötzlich an, in ihren Rucksäcken nach Kleidung zu kramen. Auf meine Frage meinten sie, ob ich denn nicht wisse, dass ab dort FKK nicht mehr erlaubt sei. Ich hatte nicht die geringste Ahnung. Da ich nichts zum Anziehen mithatte, war Umkehren angesagt *zwinker*. Man will ja nichts riskieren.

Um zum Threadthema zurückzukehren: Die Lobau ist eigentlich der einzige Teil Wiens, in dem ich bisher nackt in der "Öffentlichkeit" war. Vielleicht mache ich einmal eine Nacktwanderung durch den grünen Prater, aber bisher hatte ich da noch nicht den Mut dazu.
***er Mann
2.519 Beiträge
Ergänzend möchte ich auch noch die anderen Fragen der Threadersteller beantworten:

1.) Ja, es reizt mich. Ich versuche auch immer, Grenzen auszuloten - aber eher in der Nähe meines Heimatorts als in Wien, weil ich mich dort ein bissl besser auskenne. Ich hatte auch schon zeigefreudige Freundinnen, und jede von ihnen kennt meine halb ernst, halb im Scherz getroffenen Ermutigungen, an einem schönen Tag die Unterwäsche wegzulassen oder ein besonders kurzes und/oder teilweise transparentes Kleid zu wählen.

2.) Für mich persönlich ist es eigentlich in ganz Wien o.k., wenn sich jemand nackt zeigt. Ich würde mich sicher nie beschweren, wenn ich einem/r Flitzer/in begegnen würde, höchstens anerkennend lächeln. Ein nackter Mensch ist doch prinzipiell was Schönes. Es sind halt die Konventionen, die die meisten davon abhalten, auch mich. Daher habe ich es selbst noch nicht unbekleidet aus der Lobau hinaus geschafft. Neben dem grünen Prater halte ich im Übrigen auch die wunderschönen Stadtwanderwege im Wienerwald prinzipiell für sehr geeignet für Nacktwanderungen. Wenn, dann würde ich das aber nur in einer Gruppe machen, allein wird mir wohl immer der Mut fehlen.

3.) Naja sicher, hatte schon Outdoorsex in der Lobau - wenn die Gelsen sich zurückhalten, sehr schön, ansonsten hat man einen unfreiwilligen Gangbang mit lauter kleinen Stechern.

4.) Ehrlich gesagt wüsste ich nicht, wann ich mich persönlich belästigt fühlen würde. Ich empfinde Nacktheit als etwas Schönes, und wenn ich jemanden beim öffentlichen Sex "erwische", finde ich das auch viel mehr nett und amüsant als irgendwie negativ. Unpassend würde ich Sex eigentlich nur in der Nähe von Kindern und Familien finden, bzw. allgemein in einer Umgebung, in der sich die große Mehrheit der Passanten belästigt fühlt.
*********nger Mann
725 Beiträge
Gruppen-Mod 
@ Kater 001
Du hast recht mit der genau(er)en Bezeichnung des gegenständlichen §, nicht ganz jedoch bei Deinen Ausführungen dazu.
Zi. 1 betrifft das Thema (zu) allgemein und ist per se nicht auf Sexuelles beschränkt. (Ja, Du hast recht: der ist Gummi.)
Zi. 3 IST einschlägig, denn in unserem Fall geht es um die „Aufforderung zur Duldung“ indem Du jemanden nackt gegenübertrittst, nicht um die Aufforderung zu einer Handlung!

Und die Zivilstreifen und deren Auftrag sind keine Legende!!
Das darfst Du mir glauben!
Ich hab auch nicht geschrieben, dass Sie jemanden zu einer Straftat auffordern, sondern „Kontakt zu Männern suchen“. Dazu sind den Beamten genaue Verhaltensprotokolle vorgegeben.
Das ist auch nicht von jemanden der das von Leuten gehört hat...

Wenn Dich also ein Pärchen, dass Du nicht kennst nur fragt ob Du Lust hast ins Auto zu steigen oder hinter die Büsche zu gehen (das ist nämlich nicht verboten), ist es nicht immer eine gute Idee an Sex zu denken oder mit einschlägigen Gegenfragen zu antworten.
(Die wären dann nämlich die Aufforderung zur Handlung von Deiner Seite!)
Alles klar!?

Und jetzt (wieder) viel Vergnügen mit dem eigentlichen Thema. *zwinker*
***er Mann
2.519 Beiträge
Ich bin mit dem oben geschriebenen nicht einverstanden *zwinker*, aber wir führen die Diskussion per CM weiter, weil sie nur am Rande mit dem Thema zu hat.
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